Der gesetzlich vorgeschriebene theoretische Unterricht besteht aus mindestens zwölf Unterrichtseinheiten á 90 min (Doppelstunde) Grundunterricht - bei Erweiterung der Fahrerlaubnis nur sechs - und folgender Anzahl an Doppelstunden klassenspezifischen Sonderunterrichts:
Klasse
A/A2
A1
B
L
AM
Anzahl
4
4
2
2
2
Für die Klasse BE, sowie bei Erweiterung von A1 auf A2, bzw A2 auf A ist kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung vorgeschrieben.
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 18.30 bis 20.00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung - wann immer Sie wollen und wir können.
Um sich ein ausführlicheres Bild von unserer Fahrschule machen zu können, laden wir Sie herzlich ein, den theoretischen Unterricht einmal probeweise zu besuchen. Sollten Sie sich dann später anmelden, rechnen wir diese Stunde selbstredend auf die zu besuchenden Pflichtstunden an.
Die praktische Ausbildung ist mit der theoretischen zu verknüpfen. (Fahrschüleraubildungsordnung) Sie besteht aus einer nicht vorgeschriebenen, da von den Fähigkeiten des jeweiligen Schülers abhängigen, Anzahl an Übungsstunden und den gegen Ausbildungsende zu schulenden Sonderfahrten. Die Grundfahraufgaben dürfen nur während der Übungsstunden geschult werden. Die Fahrt zur Autobahn ist keine Autobahnfahrt und mit Dunkelheit ist auch nicht die Tiefgarage oder ein Tunnel gemeint. Die Länge der Sonderfahrten beträgt mind. 45 min, bei den Überlandfahrten sogar 1x mindestens 90 min. Eine kürzere Stückelung ist nicht nur nicht zulässig, sondern für eine fundierte Ausbildung absolut sinnlos, also rausgeschmissenes Geld! Denn da bei ordnungsgemäß durchgeführten Sonderfahrten deutlich mehr Kilometer zurückgelegt werden als bei den Übungsstunden, müssen diese auch etwas teurer sein.
Folgende Sonderfahrten sind in den einzelnen Klassen vorgeschrieben:
Klasse
A
A kurz
A2
A1
B
BE
AM
Überland
5 (225 min)
3 (135)
5 (225)
5 (225)
5 (225)
3 (135)
-
Autobahn
4 (180 min)
2 (90)
4 (180)
4 (180)
4 (180)
1 (45)
-
Dunkelheit
3 (135 min)
1 (45)
3 (135)
3 (135)
3 (135)
1 (45)
-
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 bzw. A2 auf A nach zwei oder mehr Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. A kurz: Weniger als zwei Jahre sowie beim direkten Aufstieg von A1 auf A.
Für die Klasse L ist nur theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen.