Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt
mindesten 2, höchstens 4 Wochen
Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis, die in speziellen Einweisungsseminaren auf die Durchführung vorbereitet wurden und sich regelmäßig fortbilden
Förderung einer risikobewussteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise, insbesondere durch
Entwicklung eines positiven Leitbildes ("verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin")
Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
Verbesserung der Regelakzeptanz
Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen
moderierte Gruppengespräche
Verhaltensbeobachtung bei den Gruppenfahrten
Kleingruppenarbeit
Arbeits- und Beobachtungsaufträge
Quelle: Handbuch für Seminarleiter, herausgegeben vom DVR
Da die Anmeldungen für die Aufbau-Seminare, um ein
schnelles Zustandekommen der Kurse zu gewährleisten, zentral gesammelt
werden, benötigen wir von Ihnen: Name, Anschrift, Geb.-Datum, Tel.-Nr.,
FE-Klasse und Delikt, die Ihnen vom SVA gesetzte Frist und Ihre
Email-Adresse. Dies können Sie uns per Telefon, eMail oder auch
persönlich zu den o.g. Terminen mitteilen. Die das Seminar durchführende Fahrschule wird sich dann in Kürze bei Ihnen melden.
Oder direkt hier: https://fahrschule-krahforst.de/afs/