Die Ausbildung erfolgt wie die normale Klasse B und auch BE Ausbildung.
Auch bei den Prüfungen ändert sich nichts.
Bis zum erreichen des 18. Lebensjahres muss dann allerdings eine der in der Fahrerlaubnis eingetragenen Begleiterpersonen mitfahren.
Welche Qualifikationen die begleitende Person erfüllen muss und weitere ausführlichere Informationen :
www.begleitetes-fahren.de
www.fuehrerschein.de
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